
Die Bundesregierung will die Wirtschaft retten – und informiert Unternehmen und Selbstständige, wie sie Hilfen beantragen können.
Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft hart. Die Bundesregierung hilft ab sofort: Kleine Unternehmen, Selbständige und Start-ups bekommen als Soforthilfe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert. Steuerliche Erleichterungen unterstützen alle von der Corona-Pandemie Betroffenen. Für alle Unternehmen stehen Kredite der KfW als Liquiditätshilfen zur Verfügung, informiert die Bundesregierung.
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss?
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
- Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
- Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
- Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.
Wer bekommt Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen?
- Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind.
- Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind beziehungsweise zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.
- Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.
Weitere wichtige Informationen und Tipps von der Bundesregierung für Firmen gibt es hier.